Fahrzeug ummelden
​Erforderliche Unterlagen:
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Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
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Vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
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Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
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Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Nur erforderlich, wenn die nächste HU-Fälligkeit nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist)
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Für Vereine: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten
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Für Unternehmen: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten
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Für zugelassene Gebrauchtfahrzeuge: Bitte reichen Sie die bisherigen Kennzeichen ein, falls eine Umkennzeichnung gewünscht wird
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Für außer Betrieb gesetzte Gebrauchtfahrzeuge: Sie können entweder ein Wunschkennzeichen reservieren oder das Kennzeichen wird Ihnen von der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin zugeteilt
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Bitte unbedingt beachten:
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Bevor Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen können, müssen eventuell bestehende Kfz-Steuer- oder Gebührenschulden des Fahrzeughalters beglichen werden.
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In Berlin ist es erforderlich, dass der Fahrzeughalter am Lastschriftverfahren (SEPA) für die Kfz-Steuer teilnimmt, um eine Zulassung zu erhalten.
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Bitte achten Sie darauf, dass bei geleasten oder fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihre Bank rechtzeitig die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an das LABO Berlin sendet. Ohne dieses Dokument kann die Bearbeitung nicht erfolgen.