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Fahrzeug abmelden

​Erforderliche Unterlagen:

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  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Betriebserlaubnis oder COC-Dokument für Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht

  • Kennzeichen oder Kennzeichenschild 

  • Möglicherweise erforderlicher Nachweis über den Verbleib oder die VerwertungFalls kein Verwertungsnachweis vorliegt, nimmt die Zulassungsbehörde an, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde

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Bitte unbedingt beachten:

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  • Allerdings ist es nicht gestattet, das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug weiterhin auf öffentlichen Straßen zu nutzen oder dort abzustellen.

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