Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen (rot)
​Erforderliche Unterlagen:
​​​
-
Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
-
Vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
-
Die amtlichen Kennzeichen müssen vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist
-
Für Ausfuhrkennzeichen wird eine Versicherungsbestätigung benötigt
-
Für Vereine: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten
-
Für Unternehmen: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten​
​
Bitte unbedingt beachten:​
​
-
Vor der Vergabe des Ausfuhrkennzeichens müssen die Fahrzeuge bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen waren. Es ist wichtig zu beachten, dass lediglich die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nicht als Zulassung des Fahrzeugs betrachtet wird.
-
Ebenfalls ist eine Vorführung erforderlich, wenn dem Fahrzeug zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde.