top of page

Zulassung aus dem Ausland

​Erforderliche Unterlagen:

​​

Fabrikneues Fahrzeug:

  • COC | Zulassungsbescheinigung Teil II  

  • Neufahrzeugbescheinigung von Hersteller oder Händler

  • Rechnung | Kaufvertrag 

  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters

  • Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung

  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) ​

​

Gebrauchtes Fahrzeug:

  • Ausländische Fahrzeugunterlagen

  • Rechnung | Kaufvertrag 

  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters

  • Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung

  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)  

​

aus dem EU-Ausland:

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke - wenn das Fahrzeug weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde und nicht älter als 6 Monate ist (wenn das Fahrzeug mit deutscher Rechnung ist- muss keine Mitteilung vorliegen)​

​

aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

  • Gebraucht:

  • Ausländische Fahrzeugunterlagen

  • Rechnung | Kaufvertrag 

  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters

  • Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung

  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)  â€‹

​

Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:

  • EG-Übereinstimmungsbestätigung COC | Datenblatt 

  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO*​

​

Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung:

  • Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) ODER

  • EG-Übereinstimmungsbestätigung COC | Datenblatt

  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO *

  • Bestätigung von Prüfstelle, dass das Fahrzeug noch vollumfänglich der EG-Typgenehmigung entspricht​​​​​

 

*nicht benötigt bei Fahrzeuge aus dem EU-Ausland die noch HU vom Werk haben, zB. Pkw 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung (Nicht relevant bei Fahrzeuge aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat).

bottom of page