Zulassung aus dem Ausland
​Erforderliche Unterlagen:
​​
Fabrikneues Fahrzeug:
-
COC | Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Neufahrzeugbescheinigung von Hersteller oder Händler
-
Rechnung | Kaufvertrag
-
Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
-
Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung
-
Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) ​
​
Gebrauchtes Fahrzeug:
-
Ausländische Fahrzeugunterlagen
-
Rechnung | Kaufvertrag
-
Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
-
Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung
-
Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)
​
aus dem EU-Ausland:
-
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke - wenn das Fahrzeug weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde und nicht älter als 6 Monate ist (wenn das Fahrzeug mit deutscher Rechnung ist- muss keine Mitteilung vorliegen)​
​
aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat:
-
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
-
Gebraucht:
-
Ausländische Fahrzeugunterlagen
-
Rechnung | Kaufvertrag
-
Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
-
Personalausweis | Pass + Meldebescheinigung
-
Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) ​
​
Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
-
EG-Übereinstimmungsbestätigung COC | Datenblatt
-
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO*​
​
Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung:
-
Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) ODER
-
EG-Übereinstimmungsbestätigung COC | Datenblatt
-
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO *
-
Bestätigung von Prüfstelle, dass das Fahrzeug noch vollumfänglich der EG-Typgenehmigung entspricht​​​​​
*nicht benötigt bei Fahrzeuge aus dem EU-Ausland die noch HU vom Werk haben, zB. Pkw 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung (Nicht relevant bei Fahrzeuge aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat).