Kurzzeitkennzeichen (gelb)
​Erforderliche Unterlagen:
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Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kurzzeitkennzeichen
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder behördlich beglaubigte Kopie)
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Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC-Dokument oder Einzelzulassung des Fahrzeugs im Original
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Überführungskennzeichen/Kurzzeitkennzeichen
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Für Vereine: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten
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Für Unternehmen: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten​​
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Bitte unbedingt beachten:​
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Höchstens 6 Tage (inkl. Versicherung) dürfen Sie damit fahren, sobald Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
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Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur für vorübergehende Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands für ein spezifisches Fahrzeug ausgegeben
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Es ist nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen für die Zukunft zu beantragen
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Nach Ablauf des Zuteilungszeitraums verliert das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit