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Kurzzeitkennzeichen (gelb)

​Erforderliche Unterlagen:

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  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kurzzeitkennzeichen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder behördlich beglaubigte Kopie)

  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC-Dokument oder Einzelzulassung des Fahrzeugs im Original

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Überführungskennzeichen/Kurzzeitkennzeichen

  • Für Vereine: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten

  • Für Unternehmen: Original oder Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung sowie Personaldokumente des Vertretungsberechtigten​​

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Bitte unbedingt beachten:​

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  • Höchstens 6 Tage (inkl. Versicherung) dürfen Sie damit fahren, sobald Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen

  • Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur für vorübergehende Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands für ein spezifisches Fahrzeug ausgegeben

  • Es ist nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen für die Zukunft zu beantragen

  • Nach Ablauf des Zuteilungszeitraums verliert das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit

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